Die Geschäftsleitung / das Leitungsorgan von DOMINGO ALONSO GROUP, S.L. (im Folgenden der Verantwortliche für die Verarbeitung) übernimmt die größtmögliche Verantwortung und Verpflichtung für die Einführung, Umsetzung und Aufrechterhaltung dieser Datenschutzrichtlinie und gewährleistet die kontinuierliche Verbesserung des Verantwortlichen für die Verarbeitung mit dem Ziel, Exzellenz bei der Einhaltung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. EU L 119/1, 04.05.2016) sowie der spanischen Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten (Organgesetz, spezifische sektorale Rechtsvorschriften und deren Durchführungsbestimmungen) zu erreichen.
Die Datenschutzrichtlinie von DOMINGO ALONSO GROUP, S.L. beruht auf dem Grundsatz der proaktiven Rechenschaftspflicht, wonach der Verantwortliche für die Verarbeitung für die Einhaltung des rechtlichen und gerichtlichen Rahmens, der diese Richtlinie regelt, verantwortlich ist und dies gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden nachweisen kann.
In diesem Sinne richtet sich der Verantwortliche für die Verarbeitung nach den folgenden Grundsätzen, die allen Mitarbeitenden als Leitfaden und Bezugsrahmen für die Verarbeitung personenbezogener Daten dienen sollen:
1. Datenschutz durch Technikgestaltung: Der Verantwortliche für die Verarbeitung ergreift sowohl bei der Festlegung der Verarbeitungsmittel als auch bei der Verarbeitung selbst geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, wie beispielsweise die Pseudonymisierung, die darauf ausgelegt sind, die Datenschutzgrundsätze, wie etwa die Datenminimierung, wirksam umzusetzen und die erforderlichen Garantien in die Verarbeitung zu integrieren.
2. Datenschutz durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen: Der Verantwortliche für die Verarbeitung ergreift geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um sicherzustellen, dass standardmäßig nur personenbezogene Daten verarbeitet werden, die für den jeweiligen spezifischen Verarbeitungszweck erforderlich sind.
3. Datenschutz während des gesamten Informationslebenszyklus: Maßnahmen zur Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten gelten während des gesamten Lebenszyklus der Informationen.
4. Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben und Transparenz: Personenbezogene Daten werden gegenüber der betroffenen Person auf rechtmäßige, faire und transparente Weise verarbeitet.
5. Zweckbindung: Personenbezogene Daten werden für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben und nicht in einer Weise weiterverarbeitet, die mit diesen Zwecken unvereinbar ist.
6. Datenminimierung: Personenbezogene Daten müssen dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Verarbeitungszwecke notwendige Maß beschränkt sein.
7. Richtigkeit: Personenbezogene Daten müssen sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein. Es werden alle angemessenen Maßnahmen getroffen, damit unrichtige personenbezogene Daten im Hinblick auf die Verarbeitungszwecke unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden.
8. Speicherbegrenzung: Personenbezogene Daten werden in einer Form gespeichert, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke der Verarbeitung erforderlich ist.
9. Integrität und Vertraulichkeit: Personenbezogene Daten werden so verarbeitet, dass eine angemessene Sicherheit gewährleistet ist, einschließlich des Schutzes vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung sowie vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Beschädigung durch geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen.
10. Information und Schulung: Einer der Schlüssel zur Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten ist die Schulung und Information der an der Verarbeitung dieser Daten beteiligten Mitarbeitenden. Während des gesamten Informationslebenszyklus werden alle Mitarbeitenden mit Datenzugriff angemessen über ihre Verpflichtungen hinsichtlich der Einhaltung der Datenschutzvorschriften geschult und informiert.
Die Datenschutzrichtlinie von DOMINGO ALONSO GROUP, S.L. wird allen Mitarbeitenden des Verantwortlichen für die Verarbeitung mitgeteilt und allen interessierten Parteien zur Verfügung gestellt.
Folglich gilt diese Datenschutzrichtlinie für alle Mitarbeitenden des Verantwortlichen für die Verarbeitung. Sie müssen die Richtlinie kennen und akzeptieren und sie als ihre eigene betrachten. Jedes Mitglied ist dafür verantwortlich, sie umzusetzen und die für seine Tätigkeit geltenden Datenschutzvorschriften zu überprüfen sowie Verbesserungsmöglichkeiten zu erkennen und vorzuschlagen, die es für angemessen hält, um ein Höchstmaß an Einhaltung zu erreichen.
Diese Richtlinie wird von der Geschäftsleitung / dem Leitungsorgan von DOMINGO ALONSO GROUP, S.L. so oft wie erforderlich überprüft, um jederzeit den geltenden Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten zu entsprechen.