Institutionelle Informationen

Allgemeine Informationen (Letzte Aktualisierung 22.04.2024)

SUCO CARS, S.L.U. ist eine spanische Handelsgesellschaft, die durch öffentliche Urkunde errichtet wurde, die am 09.05.2013 vor dem Notar von Las Palmas de Gran Canaria, Herrn Manuel Emilio Romero Fernández, unter Protokollnummer 613 beurkundet wurde.

Die Domingo Alonso Group, vor über fünfundachtzig Jahren gegründet, ist eine der bedeutendsten Unternehmensgruppen im Archipel der Kanarischen Inseln. Im Laufe ihrer langen Geschichte wurde sie im Automobilsektor weithin anerkannt und hat ihre Strategie angepasst, um Expansion, Diversifikation und Transformation einzubeziehen und so auf neue Marktanforderungen zu reagieren.

Im Jahr 2015 erweiterte die Gruppe ihr Konglomerat durch die Gründung von Suco Cars und stärkte somit ihr Angebot und ihre Präsenz auf dem Automobilmarkt. Derzeit, Anfang 2024, ist die Domingo Alonso Group in 42 Ländern tätig und beschäftigt mehr als 1.400 Mitarbeiter. Das Unternehmen ist bestrebt, innovative Mobilitätslösungen anzuführen und voranzutreiben, wobei Technologie und Talente als Schlüsselwerkzeuge dienen. Mit einem unerschütterlichen Engagement für Nachhaltigkeit und das Wohl seiner Umwelt strebt die Gruppe danach, ein führendes Unternehmen zu bleiben, das zeitgenössische und zukünftige Herausforderungen aktiv angeht.

Es ist im Handelsregister von Las Palmas de Gran Canaria eingetragen:

Blattnummer GC46957, Eintrag 1a.

Band 2053.

Seite 186.

Steueridentifikationsnummer (CIF): B-76156512.

Adresse: Calle Lomo la Plana 16, Provinz Las Palmas, Postleitzahl 35019.

Kontakt:

Telefon: 928092112

E-Mail: hola@hyundaicanarias.com

Das Unternehmen verfügt über ein Kapital von 3.000 Euro, das vollständig gezeichnet ist und durch 300 Anteile mit einem Nennwert von jeweils 10 Euro vertreten wird.

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Informationen zur Organisationsangelegenheit

Anwendbare Vorschriften für die Gesellschaft
(Letzte Aktualisierung 22.04.2024)

In Bezug auf die Geschäftstätigkeiten des Unternehmens die einschlägigen Gesetze und Vorschriften im Bereich der Automobilbranche.

In Bezug auf geförderte Aktivitäten die folgende Gesetzgebung und Vorschriften:

– Dekret 36/2009 vom 31. März, das das allgemeine Subventionsregime der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln festlegt.
– VERORDNUNG (EU) 2018/858 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. Mai 2018 über die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und deren Anhängern sowie von Systemen, Komponenten und selbständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge.
– Gesetzgebungsdekret 1/2007 vom 16. November, das den konsolidierten Text des Allgemeinen Verbraucherschutzgesetzes und ergänzender Gesetze genehmigt.
– Gesetz 7/2022 vom 8. April über Abfall und kontaminierte Böden für eine Kreislaufwirtschaft.
– Dekret 1457/1986 vom 10. Januar, das die industrielle Tätigkeit und Dienstleistungen in Kfz-Werkstätten reguliert.
– VERORDNUNG (EU) 2022/720 der Kommission vom 10. Mai 2022 zur Anwendung von Artikel 101 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf bestimmte Kategorien von vertikalen Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen.
– Gesetzgebungsdekret 1/2012 vom 21. April, das den konsolidierten Text der Gesetze zur Organisation der Handelsaktivitäten der Kanaren und zur Regulierung von Gewerbelizenzen genehmigt.
– Gesetz 3/2003 vom 12. Februar zum Statut der Verbraucher und Nutzer der Kanarischen Inseln.
– VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung).
– Organgesetz 3/2018 vom 5. Dezember zum Schutz personenbezogener Daten und zur Gewährleistung digitaler Rechte.
– Gesetz 31/1995 vom 8. November zur Verhütung von Arbeitsrisiken.
– Gesetz 3/1991 vom 10. Januar zum unlauteren Wettbewerb.
– Königliches Gesetzgebungsdekret 8/2015 vom 30. Oktober zum konsolidierten Text des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes.
– Königliches Gesetzgebungsdekret 1/2013 vom 29. November zum konsolidierten Text des Allgemeinen Gesetzes über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und ihre soziale Inklusion.
– Organgesetz 3/2007 vom 22. März für das wirksame Gleichstellungsrecht von Frauen und Männern.
– Königlicher Erlass 902/2020 vom 13. Oktober zur Entlohnungsgleichheit zwischen Frauen und Männern.
– Organgesetz 10/2022 vom 6. September zur umfassenden Garantie der sexuellen Freiheit.
– Gesetz 2/2023 vom 20. Februar zum Schutz von Personen, die über Gesetzesverstöße berichten, und zur Korruptionsbekämpfung.
– Königliches Dekret-Gesetz 8/2019 vom 8. März mit dringenden Maßnahmen für Sozialschutz und Bekämpfung prekärer Arbeitsverhältnisse.

Allgemein gelten folgende Handels- und Buchhaltungsvorschriften:

Kapitalgesellschaftsgesetz, dessen konsolidierter Text durch Königliches Gesetzgebungsdekret 1/2010 vom 2. Juli genehmigt wurde, das Handelsgesetzbuch und ergänzende Bestimmungen sowie weitere Handelsgesetze.

Gesetz 22/2015 vom 20. Juli zur Rechnungsprüfung (Audit).

Königlicher Erlass 2/2021 vom 12. Januar zur Umsetzung des Gesetzes 22/2015 über Rechnungsprüfung.

Königlicher Erlass 1/2021 vom 12. Januar zur Änderung des Allgemeinen Kontenplans gemäß Erlass 1514/2007 vom 16. November.

Die übrigen anwendbaren spanischen Buchhaltungsvorschriften.


Gesellschaftszweck
(Letzte Aktualisierung 22.04.2024)

Die Gesellschaft hat folgenden Zweck:

Kauf, Import, Export, Vertrieb und Verkauf jeglicher Art von Maschinen, Autos und Fahrzeugen für den gewerblichen oder industriellen Gebrauch, Traktoren, Motoren sowie sämtlicher Ersatzteile und Zubehör.


Organisationsstruktur der Gesellschaft

Gemeinschaftliche Geschäftsführer
Julio Antoranz Pardo - CFO Domingo Alonso Group
Personalausweis: 02662490X
Juani Jimenez Afonso - CEO Internationale Geschäftseinheit Domingo Alonso Group
Personalausweis: 52835549H
Beide Geschäftsführer erhalten keine Vergütung oder Aufwandsentschädigungen für ihre Tätigkeit in dieser Gesellschaft.

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Wirtschaftliche und finanzielle Informationen

Information zum Geschäftsjahr 2022 (Letzte Aktualisierung 22.04.2024)

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Informationen zu Verträgen

VERTRÄGE MIT ÖFFENTLICHEN VERWALTUNGEN - ALLGEMEINE INFORMATION
Nicht anwendbar - Die Gesellschaft Suco Cars, S.L.U. hat im Geschäftsjahr 2022 keine Verträge mit öffentlichen Verwaltungen, öffentlichen Organen, Einrichtungen öffentlichen Rechts oder ihren abhängigen Einrichtungen sowie mit keiner staatlichen Universität abgeschlossen.

VERTRÄGE MIT ÖFFENTLICHEN VERWALTUNGEN - ÄNDERUNGEN
Nicht anwendbar - Die Gesellschaft Suco Cars, S.L.U. hat im Geschäftsjahr 2022 keine Verträge mit öffentlichen Verwaltungen, öffentlichen Organen, Einrichtungen öffentlichen Rechts oder ihren abhängigen Einrichtungen sowie mit keiner staatlichen Universität abgeschlossen.

Vereinbarungen und Verwaltungsaufträge

VEREINBARUNGEN UND VERWALTUNGSAUFTRÄGE - ALLGEMEINE INFORMATION
Nicht anwendbar - Die Gesellschaft SUCO CARS, S.L.U. hat im Geschäftsjahr 2021 keine Vereinbarung/Verwaltungsauftrag mit der öffentlichen Verwaltung, öffentlichen Organen, Einrichtungen öffentlichen Rechts oder deren abhängigen Einrichtungen sowie mit keiner staatlichen Universität abgeschlossen.

VEREINBARUNGEN UND VERWALTUNGSAUFTRÄGE - ÄNDERUNGEN
Nicht anwendbar - Die Gesellschaft SUCO CARS, S.L.U. hat im Geschäftsjahr 2021 keine Vereinbarung/Verwaltungsauftrag mit der öffentlichen Verwaltung, öffentlichen Organen, Einrichtungen öffentlichen Rechts oder deren abhängigen Einrichtungen sowie mit keiner staatlichen Universität abgeschlossen.

Zuwendungen und Subventionen

Förderungen und Zuschüsse für das Geschäftsjahr 2022 (Zuletzt aktualisiert am 22.04.2024)

Zuschuss für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien - 2022
Aktenzeichen: ER2021010151
Bewilligter Betrag: 87.901,97 Euro
Begünstigter: SUCO CARS, S.L.U.
Zweck: Installation von Photovoltaikanlagen in unseren Einrichtungen zur Mitwirkung an der Bekämpfung des Klimawandels durch Erzeugung von Energie zum Eigenverbrauch, ohne Überschüsse zu erzeugen
Vergabestelle: Regierung der Kanarischen Inseln - Generaldirektion Energie
Beschreibung des Zwecks: Dieses Projekt hat zum Ziel, Photovoltaikanlagen in unserer Infrastruktur zu installieren, um erneuerbare Energie für den Eigenverbrauch zu erzeugen. Dabei wollen wir unseren CO2-Fußabdruck reduzieren und aktiv zur Bekämpfung des Klimawandels beitragen. Die Initiative ist so konzipiert, dass die gesamte erzeugte Energie intern verbraucht wird, um die Entstehung von Energieüberschüssen zu vermeiden.