Institutionelle Informationen

ALLGEMEINE INFORMATIONEN (Letzte Aktualisierung: 22.04.2024)

 

DOMINGO ALONSO FUERTEVENTURA, S.L.U. ist eine spanische Handelsgesellschaft, die durch eine öffentliche Urkunde vor dem Notar von Las Palmas de Gran Canaria, Herrn Enrique Rojas Martínez del Mármol, am 25. Oktober 2021 unter der Nummer zweitausendeinhundertsechsundzwanzig seines Protokolls gegründet wurde.
Die Domingo Alonso Group, vor mehr als fünfundachtzig Jahren gegründet, zählt zu den wichtigsten Unternehmensgruppen des Kanarischen Archipels. In ihrer langen Unternehmensgeschichte wurde sie im Automobilsektor umfassend anerkannt und hat ihre Strategie durch Expansion, Diversifikation und Transformation an die neuen Anforderungen des Marktes angepasst.
Im Jahr 2022 erweiterte die Gruppe ihr Firmenkonglomerat durch den Zusammenschluss mit Domingo Alonso Fuerteventura und stärkte damit ihr Angebot sowie ihre Präsenz auf dem Automobilmarkt. Anfang 2024 ist die Domingo Alonso Group in 42 Ländern tätig und beschäftigt mehr als 1.400 Mitarbeiter. Das Unternehmen setzt auf innovative Mobilitätslösungen und nutzt Technologie und Talent als zentrale Werkzeuge. Mit einem unerschütterlichen Engagement für Nachhaltigkeit und das Wohlbefinden der Umgebung will die Gruppe weiterhin eine Unternehmensreferenz sein, die die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen aktiv angeht.
Eingetragen im Handelsregister von Puerto del Rosario:

 

- Blattnummer IF - 9026

- Band 207

- Seite 1

 

Steueridentifikationsnummer (CIF): B67677724
Anschrift: Carretera Zurita, S/N, Puerto del Rosario, Provinz Las Palmas, PLZ 35600

 

Kontakt:

 

- +34 928 85 66 92

- ventas@domingoalonsofuerteventura.com

 

Das Unternehmen verfügt über ein vollständig gezeichnetes Stammkapital in Höhe von 1.000.000 Euro, das sich auf 100.000 Geschäftsanteile mit einem Nennwert von jeweils 10 Euro verteilt.

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Organisatorische Informationen

(Letzte Aktualisierung: 22.04.2024)

 

Im Hinblick auf die Geschäftstätigkeit des Unternehmens gelten die einschlägigen Gesetze und Vorschriften für die Automobilbranche. Für subventionierte Tätigkeiten gelten die folgenden Gesetze und Vorschriften:

 

  • Dekret 36/2009 vom 31. März, das das allgemeine Subventionssystem der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln festlegt.
  • VERORDNUNG (EU) 2018/858 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. Mai 2018 über die Genehmigung und Überwachung des Marktes für Kraftfahrzeuge und deren Anhänger samt Systeme, Komponenten und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge.
  • Gesetzesdekret 1/2007 vom 16. November zur Genehmigung des konsolidierten Textes des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der Verbraucher und Nutzer und anderer ergänzender Gesetze.
  • Gesetz 7/2022 vom 8. April über Abfall und kontaminierte Böden für eine Kreislaufwirtschaft.
  • Dekret 1457/1986 vom 10. Januar zur Regulierung der industriellen Tätigkeit und der Dienstleistungserbringung in Kraftfahrzeugreparaturwerkstätten für deren Ausrüstung und Komponenten.
  • Durchführungsverordnung (EU) 2022/720 der Kommission vom 10. Mai 2022 über die Anwendung von Artikel 101 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf bestimmte Kategorien von vertikalen Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen.
  • Gesetzesdekret 1/2012 vom 21. April zur Genehmigung des konsolidierten Textes der Gesetze zur Ordnung der Handelstätigkeit auf den Kanarischen Inseln und zur Regelung der Handelslizenz.
  • Gesetz 3/22003 vom 12. Februar über das Statut der Verbraucher und Nutzer der Kanarischen Inseln.
  • VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung).
  • Organgesetz 3/2018 vom 5. Dezember über den Schutz personenbezogener Daten und die Gewährleistung digitaler Rechte.
  • Gesetz 31/1995 vom 8. November über die Prävention von Arbeitsrisiken.
  • Gesetz 3/1991 vom 10. Januar über den Schutz vor unlauterem Wettbewerb.
  • Königliches Gesetzesdekret 8/2015 vom 30. Oktober zur Genehmigung des konsolidierten Textes des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes.
  • Königliches Gesetzesdekret 1/2013 vom 29. November zur Genehmigung des konsolidierten Textes des Allgemeinen Gesetzes über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und deren soziale Integration.
  • Organgesetz 3/2007 vom 22. März für die effektive Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
  • Königliches Dekret 902/2020 vom 13. Oktober zur Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern.
  • Organgesetz 10/2022 vom 6. September zur Gewährleistung umfassender sexueller Freiheit.
  • Gesetz 2/2023 vom 20. Februar zum Schutz von Hinweisgebern von Rechtsverstößen und zur Korruptionsbekämpfung.
  • Königliches Gesetzesdekret 8/2019 vom 8. März über dringende Maßnahmen zum sozialen Schutz und zur Bekämpfung von Arbeitsunsicherheit in der Arbeitszeit.
  • Generell folgende handelsrechtliche/buchhalterische Vorschriften:
  • Gesetz über Kapitalgesellschaften, dessen konsolidierter Text durch das königliche Gesetzesdekret 1/2010 vom 2. Juli genehmigt wurde, das Handelsgesetzbuch, ergänzende Bestimmungen und die übrigen handelsrechtlichen Vorschriften.
  • Gesetz 22/2015 vom 20. Juli über die Abschlussprüfung.
  • Königliches Dekret 2/2021 vom 12. Januar zur Genehmigung der Durchführungsverordnung zu Gesetz 22/2015 vom 20. Juli über die Abschlussprüfung.
  • Königliches Dekret 1/2021 vom 12. Januar zur Änderung des Allgemeinen Kontenplans, genehmigt durch königliches Dekret 1514/2007 vom 16. November.
  • Weitere anwendbare spanische Rechnungslegungsvorschriften.

Gesellschaftszweck:


(Letzte Aktualisierung: 22.04.2024)

  • Gesellschaftszweck:
    Der Erwerb, Import, Export, Vertrieb und Verkauf jeglicher Art von Maschinen, Automobilen, industriell oder gewerblich genutzten Fahrzeugen, Traktoren, Motoren sowie sämtlicher Ersatzteile und Zubehörteile.

Gesamtvertretung (Administratoren):

  • Julio Antoranz Pardo – CFO Domingo Alonso Group
    DNI: 02662490X
  • Juani Jimenez Afonso – CEO der internationalen Geschäftseinheit von Domingo Alonso Group
    DNI: 52835549H

*Beide Geschäftsführer erhalten in dieser Gesellschaft keine Vergütung oder Spesen für ihre Tätigkeit als Geschäftsführer.

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Vertragsinformationen

Nicht zutreffend – Die Gesellschaft Domingo Alonso Fuerteventura, S.L.U. hat im Geschäftsjahr 2022 keinen Vertrag mit der öffentlichen Verwaltung, öffentlichen Einrichtungen, öffentlich-rechtlichen oder abhängigen Organisationen oder einer öffentlichen Universität abgeschlossen.

 

Änderungen

 

Nicht zutreffend – Die Gesellschaft Domingo Alonso Fuerteventura, S.L.U. hat im Geschäftsjahr 2022 keinen Vertrag mit der öffentlichen Verwaltung, öffentlichen Einrichtungen, öffentlich-rechtlichen oder abhängigen Organisationen oder einer öffentlichen Universität abgeschlossen.

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Wirtschafts- und Finanzinformationen

Informationen zum Geschäftsjahr 2022 (Letzte Aktualisierung: 22.04.2024)

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Vereinbarungen und Verwaltungsaufträge

Nicht zutreffend – Die Gesellschaft Domingo Alonso Fuerteventura, S.L.U. hat im Geschäftsjahr 2022 keine Vereinbarung oder Verwaltungsauftrag mit der öffentlichen Verwaltung, öffentlichen Einrichtungen, öffentlich-rechtlichen oder abhängigen Organisationen oder einer öffentlichen Universität abgeschlossen.

 

Änderungen:

 

Nicht zutreffend – Die Gesellschaft Domingo Alonso Fuerteventura, S.L.U. hat im Geschäftsjahr 2022 keine Vereinbarung oder Verwaltungsauftrag mit der öffentlichen Verwaltung, öffentlichen Einrichtungen, öffentlich-rechtlichen oder abhängigen Organisationen oder einer öffentlichen Universität abgeschlossen.

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Beihilfen und Zuschüsse

Beihilfen und Zuschüsse für das Geschäftsjahr 2022 (Letzte Aktualisierung: 22.04.2024)
Zuschuss für erneuerbare Energieanlagen – 2022

 

  • Aktenzeichen: ER2022010068
  • Gewährte Summe: 60.750,00 Euro
  • Begünstigter: Domingo Alonso Fuerteventura, S.L.U
  • Ziel/Zweck: Installation von Photovoltaikmodulen in unseren Einrichtungen, um zur Eindämmung des Klimawandels beizutragen, indem Energie für den Eigenverbrauch erzeugt wird, ohne Überschüsse zu produzieren.
  • Zuständige Behörde: Regierung der Kanarischen Inseln – Generaldirektion Energie
  • Beschreibung des Zwecks: Dieses Projekt hat das Ziel, Photovoltaikanlagen in unseren Strukturen zu installieren, um erneuerbare Energie für den Eigenbedarf zu erzeugen. Dadurch möchten wir unseren CO2-Fußabdruck reduzieren und aktiv zum Kampf gegen den Klimawandel beitragen. Die Initiative ist darauf ausgelegt, sicherzustellen, dass die gesamte erzeugte Energie intern verbraucht wird, ohne überschüssige Energie zu produzieren.

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